Jede Schwangerschaft ist für die werdenden Eltern eine spannende und ereignisreiche Zeit. Dein Körper leistet Enormes und es kann sein, dass Du Dich nicht so leistungsfähig fühlst wie sonst. Dann ist es gut auf die Signale Deines Körpers zu achten. Viele Frauen spüren in der Schwangerschaft intuitiv, was für sie und ihr Kind richtig ist. Höre auf Deine "innere Stimme" und gehe von Anfang an mit Deinem Baby in Kontakt. Es wird Dir mitteilen, was es benötigt. Manchmal ist es sinnvoll weniger zu arbeiten oder sich vom mitbetreuenden Arzt krankschreiben zu lassen, um die Schwangerschaft nicht unnötig zu belasten.
Gerne stehe ich Dir schon zu Beginn Deiner Schwangerschaft mit Rat und Tat zur Seite (wenn Du möchtest kann ich Dir Deinen Mutterpass
ausstellen).
Das hat für Dich den Vorteil, dass wir uns im Laufe der Zeit immer besser kennenlernen und ich so individueller auf Deine Bedürfnisse eingehen kann.
Das hängt sehr von Deinen persönlichen Bedürfnissen ab. Wenn Du die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen nicht (nur) beim Gynäkologen machen möchtest, dann kannst Du diese ebenso bei einer Hebamme bekommen. Schwangere haben nach § 24 d SGB V ein Recht auf ärztliche Vorsorge und Vorsorge durch eine Hebamme. Sie können zwischen den Professionen frei wählen. Auch eine Vorsorge im Wechsel ist möglich.
Die meisten Frauen, die von einer Hebamme betreut wurden, möchten in der nächsten Schwangerschaft nicht auf diese Unterstützung verzichten.
Wenn Du Fragen zu meiner Schwangerschafts-Begleitung und den Vorsorgeuntersuchungen bei der Hebamme hast, dann schreibe mir gerne über Kontakt.
Bitte beachte:
Die drei in den Mutterschaftsrichtlinien empfohlenen Ultraschall-Untersuchungen (in der 9.-12. SSW / 19.-22. SSW und 29.-32. SSW) kann in Deutschland nur ein Gynäkologe machen.
Alle weiteren Leistungen in der Schwangerschaft (Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien, notwendige Labor/Blutuntersuchungen, Glucosetest, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Beratung, Geburtsvorbereitung, usw.) gehören sowohl in den Tätigkeitsbereich der Hebamme als auch des Frauenarztes.
Bei Geburten besteht in Deutschland eine Hinzuziehungspflicht:
Für Ärztinnen und Ärzte gilt nach § 4 HebG, dass sie (immer) „verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Entbindung eine Hebamme zugezogen wird“...
Umgekehrt muss jedoch eine Hebamme zur Geburt keinen Arzt hinzuziehen.
Hebammen dürfen Frauen mit einer unkomplizierten Schwangerschaft bei Hausgeburten oder in einem Geburtshaus ohne die Anwesenheit eines Arztes begleiten wenn keine besonderen Risikofaktoren vorliegen. Falls es während einer außerklinischen Geburt zu Komplikationen kommt, verlegt die Hebamme die Gebärende in die nächstgelegene Klinik, wo die Frau dann auch ärztlich versorgt werden kann.
Weitere Informationen zu außerklinischen Geburten findest Du bei der „Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe“ (QUAG e.V.) => quag.de
Das Wochenbett ist eine sehr sensible und wundervolle Zeit - ich nenne es gerne die Babyflitterwochen. Weder Gynäkologen noch Kinderärzte bieten eine Nachsorge bei Dir zuhause an. In den ersten Wochen solltest Du Dich jedoch schonen und von den Anstrengungen der Geburt erholen. Außerdem möchtest Du das kleine Wunder, dass nun bei Euch ist, ja erst einmal kennenlernen und möglichst viel Zeit mit dem Neugeborenen verbringen. Daher ist eine Hebammen-Betreuung in Deiner eigenen Wohnung sehr sinnnnvoll.
In der Nachsorge komme ich zu
Dir nach Hause und kann Dich und Dein Kind dort am besten betreuen. Ich nehme mir bei jedem Besuch so viel Zeit, wie Ihr benötigt. In der Regel besuche
ich Euch, vor allem beim ersten Kind, in den ersten 10 Tagen nach der Geburt täglich. Ab dem 11. Tag werden dann noch bis zu 16 Wochenbettbesuche
von den Krankenkassen erstattet.
In einem individuellen Vorgespräch klären wir, welche Leistungen Du wünschst und halten dies in einem Behandlungsvertrag fest.
Wenn möglich sehen wir uns vor der Geburt Deines Babys noch mindestens drei Mal. Wenn Du auch die regelmäßigen Vorsorge-Untersuchungen (im Wechsel mit Deinem Gynäkologen oder nur bei mir) in Anspruch nehmen möchtest, sehr viel öfter.
Wir besprechen Fragen zur Schwangerschaft und wie Du Dich mental und körperlich auf die Geburt vorbereiten kannst. Gerne gebe ich Dir Tipps zur Vorbereitung auf das Leben mit einem Neugeborenen und erkläre Dir welche Vorteile das Stillen für Dich und Dein Kind hat. Rechtzeitig vor dem Entbindungstermin schauen wir gemeinsam, was Du für das Wochenbett vorbereiten kannst.
Wenn Du im Laufe Deiner Schwangerschaft mehr Unterstützung benötigst, kannst Du bei mir jederzeit zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Telefonisch oder persönlich bei Dir zuhause, ich bin gerne für Dich da, beantworte Deine Fragen und biete Dir Hilfe bei verschiedenen Beschwerden an. Ob Homöopathie oder altbewährte Hausmittel, Du entscheidest - schließlich geht es um Dich und Dein Kind und ich möchte Dich gerne auf Deine Art unterstützen.
Du möchtest während der ersten Wehen zuhause von mir begleitet werden? Es besteht die Möglichkeit für eine Pauschale eine individuelle Wehenbegleitung zu vereinbaren, die von manchen Krankenkassen bezuschusst wird. Dann bin ich ab der SSW 37+0 jederzeit für Dich erreichbar und unterstütze Dich in der Zeit bevor Du in die Klinik fährst.
Außerdem empfehle ich Dir an einem meiner Geburtsvorbereitungskurse (mit Partnertag) teilzunehmen.
Die aktuellen Kurs-Termine findest Du hier.
Um bestmöglich auf Deine individuellen Bedürfnisse eingehen zu können, sollte unser erstes Gespräch so früh wie möglich in Deiner Schwangerschaft stattfinden. Die Termine finden im Allgemeinen bei Euch zuhause statt. Wenn das nicht möglich ist, können wir uns auch an einem anderen Ort treffen.
Jede Schwangere hat vom Beginn der Schwangerschaft an ein Recht auf Hebammenhilfe. Die Erstattung der Hebammenleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Hebammenvergütungsvereinbarung (HebVV) festgelegt.
Folgende Leistungen werden von Deiner Krankenkasse übernommen:
Wenn Du privat krankenversichert bist, rechne ich meine Leistungen nach der Privatgebührenverordnung Rheinland-Pfalz zum 1,8-fachen Satz privat mit Dir ab. Die zahlreichen Tarife der Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich.
Bitte erkundige Dich daher vorab, welche Leistungen in welcher Höhe von Deiner privaten Versicherung übernommen werden.
Dann melde Dich bei mir über Kontakt zu Annette oder ruf mich an unter der 0173 63 13 430